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Tagespflege und Nachtpflege

Viele pflegebedürftige Menschen möchten ihr häusliches Umfeld nicht aufgeben und werden daher zuhause von Angehörigen oder ambulanten Diensten pflegerisch versorgt. Durch eine ergänzende Tages- und oder Nachtpflege kann die häusliche Pflege stabilisiert werden, wenn beispielsweise eine umfassendere Versorgung erforderlich wird oder Angehörige Auszeiten benötigen, um sich zu erholen.

Im SeniorenZentrum Maranatha werden Tages- und Nachtgäste in die unterschiedlichen Häuser bedürfnisorientiert integriert. D. h. die Tagesgäste werden im Maranatha pflegerisch versorgt und können am Tagesgeschehen inklusive der Mahlzeiten, den Betreuungs- und Freizeitaktivitäten sowie den Ruhezeiten teilnehmen. Die Wochentage können hierbei flexibel nach Bedarf abgestimmt werden.

Die Tagespflege und die Nachtpflege zählen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die im § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt sind. Der Transfer zu der Einrichtung und wieder zurück kann nach Absprache durch das Maranatha erfolgen, sofern kein spezielles Fahrzeug dafür benötigt wird.

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