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Tagespflege und Nachtpflege

Viele pflegebedürftige Menschen möchten ihr häusliches Umfeld nicht aufgeben und werden daher zuhause von Angehörigen oder ambulanten Diensten pflegerisch versorgt. Durch eine ergänzende Tages- und oder Nachtpflege kann die häusliche Pflege stabilisiert werden, wenn beispielsweise eine umfassendere Versorgung erforderlich wird oder Angehörige Auszeiten benötigen, um sich zu erholen.

Im SeniorenZentrum Maranatha werden Tages- und Nachtgäste in die unterschiedlichen Häuser bedürfnisorientiert integriert. D. h. die Tagesgäste werden im Maranatha pflegerisch versorgt und können am Tagesgeschehen inklusive der Mahlzeiten, den Betreuungs- und Freizeitaktivitäten sowie den Ruhezeiten teilnehmen. Die Wochentage können hierbei flexibel nach Bedarf abgestimmt werden.

Die Tagespflege und die Nachtpflege zählen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die im § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt sind. Der Transfer zu der Einrichtung und wieder zurück kann nach Absprache durch das Maranatha erfolgen, sofern kein spezielles Fahrzeug dafür benötigt wird.

Maranatha feiert 50 jähriges Jubiläum