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Es gibt Situationen, in denen Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden können.
Entweder, weil die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist.
Die Kurzzeitpflege dient auch zur Mobilisation nach Krankenhausaufenthalten. Für diese Fälle sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor. Das Maranatha bietet hierzu umfassende Pflege- und Serviceleistungen.
• Entlastung pflegender Angehöriger
• Sicherheit durch kompetente Unterstützung
• Versorgung bei Abwesenheit pflegender Angehöriger, z.B. bei Krankheit oder Urlaub
• Wiedereingliederung in das Alltagsleben nach einem Krankenhausaufenthalt
• Erhalt und Verbesserung vorhandener Fähigkeiten e
• Pflegeleistungen bei Tag & Nacht
• Vollverpflegung
• Wäscheservice, Zimmerreinigung
• Individuelle Einzelbetreuung
• Betreute Gruppenaktivitäten
• Veranstaltungen & Ausflüge
• Feiern & Gottesdienste
• Barrierefreie Einzel- & Doppelzimmer
• Barrierefreie Appartements
• Vollverpflegung
• Hauseigene Konditorei und Cafeteria
• Vielfältige Aktivitäten
• Veranstaltungen & Ausflüge
• Feiern & Gottesdienste
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung.
Wichtig: Der Antrag muss im Voraus bei der Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder Beihilfestelle beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung des Antrags.
Persönlich von Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr in der Verwaltung, am Kurgarten 12, 53489 Sinzig
Telefonisch: 0 26 42 / 40 60
oder per E-Mail: info@maranatha.de
Ein Erstkontakt ist zudem bequem via Kurzzeitpflege online buchen
Nutzen Sie auch gerne unsere ambulanten Dienste und Essen auf Rädern.
Wir beraten Sie gerne.